241 M 2027/13•Amtsgericht Dortmund, 2014-01-10, 241 M 2027/13
Amtsgericht Dortmund, 2014-01-10, 241 M 2027/13
241 M 2027/13Gericht erster Instanz10.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 241 M 2027/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-10
Aktenzeichen: 241 M 2027/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0110.241M2027.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 241 M
Tenor
Die Erinnerung gegen den Kostenansatz der Gerichtsvollziehers entsprechend Nr. 261 KV GVKostG vom 2.12.2013 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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