111 F 6520/04•Amtsgericht Dortmund, 2014-02-05, 111 F 6520/04
Amtsgericht Dortmund, 2014-02-05, 111 F 6520/04
111 F 6520/04Gericht erster Instanz05.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 111 F 6520/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-05
Aktenzeichen: 111 F 6520/04
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0205.111F6520.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 111 F
Tenor
Die am 17.12.1982 vor dem Standesamt Düsseldorf unter der Heiratsregisternummer #### geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ## ###### # ###) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1,5594 Entgeltpunkten auf ein zu begründendes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 12. 2004, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der NRW.Bank (Vers. Nr. ######) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 558.668,00 Euro nach Maßgabe Versorgungsausgleichsordnung NRW.Bank , bezogen auf den 31. 12. 2004, übertragen.
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Vers. Nr. # ###### # - ##) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 1.028,07 Euro monatlich auf das vorhandene Konto ## ###### # ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.12.2004, begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei dem Präsident des Landtages NRW (Vers. Nr. #.# # (#)) findet nicht statt. | | --- | --- |
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.