Amtsgericht Dortmund, 2014-08-26, 512 C 14/14

512 C 14/14Gericht erster Instanz26.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 512 C 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-26

Aktenzeichen: 512 C 14/14

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0826.512C14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 512 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 987,70 Euro festgesetzt.

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