404 C 7848/13•Amtsgericht Dortmund, 2014-09-10, 404 C 7848/13
Amtsgericht Dortmund, 2014-09-10, 404 C 7848/13
404 C 7848/13Gericht erster Instanz10.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 404 C 7848/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-10
Aktenzeichen: 404 C 7848/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0910.404C7848.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 404 C
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zur Erstattung der in der Honorarvereinbarung der Praxis Dr. H. C. ausgewiesenen Heilbehandlungenkosten von
EUR 4.499,19 in tariflicher Höhe verpflichtet ist, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt sämtliche übrigen Voraussetzungen dieser Erstattungsverpflichtung bestehen.
Die Beklagte wird zur Zahlung von EUR 492,54 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2013 verurteilt.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 484,44 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 02.01.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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