404 C 7171/14•Amtsgericht Dortmund, 2014-09-11, 404 C 7171/14
Amtsgericht Dortmund, 2014-09-11, 404 C 7171/14
404 C 7171/14Gericht erster Instanz11.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 404 C 7171/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-11
Aktenzeichen: 404 C 7171/14
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0911.404C7171.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 404 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin EUR 327,25 nebst Zinsen in Höhe von 8,0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 59,50 seit dem 11.04.2012, aus EUR 65,45 seit dem 28.4.12 aus EUR 77,35 seit dem 31.05.2012, aus EUR 59,50 seit dem 24.06.2012 aus EUR 41,65 seit dem 07.08.2012 und aus EUR 23,80 seit dem 11.02.2013, sowie außergerichtlich entstandene Mahnkosten in Höhe von EUR 7,50 und Inkassokosten in Höhe von EUR 72,00 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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