Amtsgericht Dortmund, 2014-12-19, 420 C 6682/14

420 C 6682/14Gericht erster Instanz19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 420 C 6682/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: 420 C 6682/14

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:1219.420C6682.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 420 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

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