Amtsgericht Dortmund, 2015-01-30, 436 C 5546/13

436 C 5546/13Gericht erster Instanz30.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 436 C 5546/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-30

Aktenzeichen: 436 C 5546/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0130.436C5546.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 436 C

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.04.2014 (AZ 436 C 5546/13) wird aufrecht erhalten und der Einspruch zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.