Amtsgericht Dortmund, 2015-02-10, 425 C 10220/14

425 C 10220/14Gericht erster Instanz10.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 10220/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-10

Aktenzeichen: 425 C 10220/14

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0210.425C10220.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 354,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2014 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird

für die Klage auf 354,37 Euro

und die Widerklage auf 749,00 Euro

festgesetzt.

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