425 C 10220/14•Amtsgericht Dortmund, 2015-02-10, 425 C 10220/14
Amtsgericht Dortmund, 2015-02-10, 425 C 10220/14
425 C 10220/14Gericht erster Instanz10.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 10220/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-10
Aktenzeichen: 425 C 10220/14
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0210.425C10220.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 354,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2014 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird
für die Klage auf 354,37 Euro
und die Widerklage auf 749,00 Euro
festgesetzt.
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