406 C 503/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-04-16, 406 C 503/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-04-16, 406 C 503/15
406 C 503/15Gericht erster Instanz16.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 406 C 503/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-16
Aktenzeichen: 406 C 503/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0416.406C503.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 406 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.09.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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