Amtsgericht Dortmund, 2015-09-15, 425 C 1223/15

425 C 1223/15Gericht erster Instanz15.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 1223/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-15

Aktenzeichen: 425 C 1223/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0915.425C1223.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 132,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

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