425 C 1223/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-09-15, 425 C 1223/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-09-15, 425 C 1223/15
425 C 1223/15Gericht erster Instanz15.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 1223/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-15
Aktenzeichen: 425 C 1223/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0915.425C1223.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 132,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.
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