Amtsgericht Dortmund, 2015-09-15, 425 C 399/15

425 C 399/15Gericht erster Instanz15.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 399/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-15

Aktenzeichen: 425 C 399/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0915.425C399.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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