425 C 399/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-09-15, 425 C 399/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-09-15, 425 C 399/15
425 C 399/15Gericht erster Instanz15.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 399/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-15
Aktenzeichen: 425 C 399/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0915.425C399.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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