419 C 4528/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-12-01, 419 C 4528/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-12-01, 419 C 4528/15
419 C 4528/15Gericht erster Instanz01.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 419 C 4528/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-01
Aktenzeichen: 419 C 4528/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1201.419C4528.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 419
Tenor
Die Vollstreckungsbescheide vom 06.05.2015 (Geschäftsnummer 15-1924361-2-7) und vom 06.05.2015 (Geschäftsnummer 15-1924361-1-9) des Amtsgerichts Hagen werden aufrechterhalten, soweit die Beklagten verurteilt worden sind, an die Klägerin 42,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2015 zu zahlen. Im Übrigen werden die Vollstreckungsbescheide aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagten zu 20%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.