732 OWi 441/15 b•Amtsgericht Dortmund, 2015-12-09, 732 OWi 441/15 b
Amtsgericht Dortmund, 2015-12-09, 732 OWi 441/15 b
732 OWi 441/15 bGericht erster Instanz09.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 732 OWi 441/15 b — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-09
Aktenzeichen: 732 OWi 441/15 b
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1209.732OWI441.15B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 732 OWi
Tenor
wird der Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund vom 29.09.2015
( ##/OWi BE ### ### ### ) aufgehoben.
Dem Betroffenen wird wegen der Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Kosten des Verfahrens und die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.