425 C 7731/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-12-15, 425 C 7731/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-12-15, 425 C 7731/15
425 C 7731/15Gericht erster Instanz15.12.2015
Regest
Bei einem Vertrag über einen Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Injektion von Präparaten in homöopathischen Dosen handelt es sich um einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art, der jederzeit gem. § 627 BGB gekündigt werden kann. Anschließend hat eine Abrechnung pro rata temporis zu erfolgen
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 7731/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-15
Aktenzeichen: 425 C 7731/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1215.425C7731.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Leitsätze
Bei einem Vertrag über einen Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Injektion von Präparaten in homöopathischen Dosen handelt es sich um einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art, der jederzeit gem. § 627 BGB gekündigt werden kann. Anschließend hat eine Abrechnung pro rata temporis zu erfolgen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 360,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 84 % und die Beklagte zu 16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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