412 C 4909/15•Amtsgericht Dortmund, 2016-01-29, 412 C 4909/15
Amtsgericht Dortmund, 2016-01-29, 412 C 4909/15
412 C 4909/15Gericht erster Instanz29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 412 C 4909/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: 412 C 4909/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0129.412C4909.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 412 C
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 06.10.2015 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.