Amtsgericht Dortmund, 2016-01-29, 412 C 4909/15

412 C 4909/15Gericht erster Instanz29.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 412 C 4909/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-29

Aktenzeichen: 412 C 4909/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0129.412C4909.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 412 C

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.10.2015 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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