766 Ls-801 Js 41/16-13/16•Amtsgericht Dortmund, 2016-03-16, 766 Ls-801 Js 41/16-13/16
Amtsgericht Dortmund, 2016-03-16, 766 Ls-801 Js 41/16-13/16
766 Ls-801 Js 41/16-13/16Gericht erster Instanz16.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 766 Ls-801 Js 41/16-13/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-16
Aktenzeichen: 766 Ls-801 Js 41/16-13/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0316.766LS801JS41.16.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 766 Ls
Tenor
Der Angeklagte E wird wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte T wird wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
(§§ 1, 3, 29 Abs. I Nr. 1 und Abs. III Nr. 1 BtMG, 25 Abs. II, 53 StGB)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.