425 C 9513/16•Amtsgericht Dortmund, 2016-03-22, 425 C 9513/16
Amtsgericht Dortmund, 2016-03-22, 425 C 9513/16
425 C 9513/16Gericht erster Instanz22.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 9513/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-22
Aktenzeichen: 425 C 9513/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0322.425C9513.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.172,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu ¼ und der Beklagte zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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