419 C 1190/16•Amtsgericht Dortmund, 2016-04-07, 419 C 1190/16
Amtsgericht Dortmund, 2016-04-07, 419 C 1190/16
419 C 1190/16Gericht erster Instanz07.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 419 C 1190/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: 419 C 1190/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0407.419C1190.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 419 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Rechtsanwaltskosten gegenüber den Rechtsanwälten Dr. X, Q, N und Dr. T in Höhe von 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2015 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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