255 IN 102/15•Amtsgericht Dortmund, 2016-04-18, 255 IN 102/15
Amtsgericht Dortmund, 2016-04-18, 255 IN 102/15
255 IN 102/15Gericht erster Instanz18.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 255 IN 102/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-18
Aktenzeichen: 255 IN 102/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0418.255IN102.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 255 IN
Tenor
Der Antrag des Schuldners vom 24.9.2015 auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird auf seine Kosten als unzulässig zurückgewiesen.
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