Amtsgericht Dortmund, 2016-04-18, 255 IN 102/15

255 IN 102/15Gericht erster Instanz18.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 255 IN 102/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-18

Aktenzeichen: 255 IN 102/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0418.255IN102.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 255 IN

Tenor

Der Antrag des Schuldners vom 24.9.2015 auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird auf seine Kosten als unzulässig zurückgewiesen.

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