763 Ls-803 Js 933/15-8/16•Amtsgericht Dortmund, 2016-06-14, 763 Ls-803 Js 933/15-8/16
Amtsgericht Dortmund, 2016-06-14, 763 Ls-803 Js 933/15-8/16
763 Ls-803 Js 933/15-8/16Gericht erster Instanz14.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 763 Ls-803 Js 933/15-8/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 763 Ls-803 Js 933/15-8/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0614.763LS803JS933.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 763 Ls
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat.
Der Angeklagte ist für die erlittenen Ermittlungshandlung, namentlich etwa entstandenen Schaden im Zusammenhang mit der Wohnungsdurchsuchung vom 29.07.2015, zu entschädigen.
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