238 M 48/09•Amtsgericht Dortmund, 2016-07-21, 238 M 48/09
Amtsgericht Dortmund, 2016-07-21, 238 M 48/09
238 M 48/09Gericht erster Instanz21.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 238 M 48/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 238 M 48/09
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0721.238M48.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 238 M
Tenor
In dem Zwangsvollstreckungsverfahren
wird in Abänderung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse 238 M #####, 238 M #####/####, 238 M #####/#### sowie 238 M #### des Amtsgerichts Dortmund angeordnet, dass dem Schuldner ein weiterer Betrag in Höhe von 7398,96 Euro von der Abfindung, ausgezahlt von der Firma F GmbH, pfändungsfrei zu verbleiben hat.
Dem Schuldner wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts T bewilligt.
Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.
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