416 C 4300/16•Amtsgericht Dortmund, 2016-07-29, 416 C 4300/16
Amtsgericht Dortmund, 2016-07-29, 416 C 4300/16
416 C 4300/16Gericht erster Instanz29.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 416 C 4300/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: 416 C 4300/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0729.416C4300.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 416 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 122,49 € nebst Mahnkosten in Höhe von 5,00 € sowie weiteren vorgerichtlichen Mahnkosten in Höhe von 48,73 €, insgesamt 176,22 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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