729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-02-28, 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-02-28, 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17
729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17Gericht erster Instanz28.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-28
Aktenzeichen: 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0228.729OWI250JS147.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 729 OWi
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer durch Außerachtlassen der im T erforderlichen Sorgfalt zu einer
Geldbuße von 35,00 €
verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 1 II, 49 StVO, 24 StVG)
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