Amtsgericht Dortmund, 2017-04-28, 430 C 1813/17

430 C 1813/17Gericht erster Instanz28.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 430 C 1813/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 430 C 1813/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0428.430C1813.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 430

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 98,54 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2016 aus € 83,54 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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