729 Ds 121/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-05-26, 729 Ds 121/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-05-26, 729 Ds 121/17
729 Ds 121/17Gericht erster Instanz26.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 729 Ds 121/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-26
Aktenzeichen: 729 Ds 121/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0526.729DS121.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 729 Ds
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
In Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch drei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
-§§ 21 StVG, 164, 53, 69 a StGB -
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