Amtsgericht Dortmund, 2017-08-22, 512 C 18/17

512 C 18/17Gericht erster Instanz22.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 512 C 18/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-22

Aktenzeichen: 512 C 18/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0822.512C18.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 512 C

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.776,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2017, abzüglich am 01.07.2017 und 01.08.2017 gezahlter 93,00 Euro zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

für die Klage 1.869,48 Euro

für die Widerklage

 Antrag zu 4) 15.125,00 Euro

 Antrag zu 5) 8.320,00 Euro.

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