Amtsgericht Dortmund, 2017-08-24, 406 C 4562/17

406 C 4562/17Gericht erster Instanz24.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 406 C 4562/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-24

Aktenzeichen: 406 C 4562/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0824.406C4562.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 406 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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