425 C 3489/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-08-29, 425 C 3489/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-08-29, 425 C 3489/17
425 C 3489/17Gericht erster Instanz29.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 3489/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-29
Aktenzeichen: 425 C 3489/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0829.425C3489.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C 3489/17
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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