Amtsgericht Dortmund, 2017-09-14, 761 Ls-110 Js 826/16-116/16

761 Ls-110 Js 826/16-116/16Gericht erster Instanz14.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 761 Ls-110 Js 826/16-116/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-14

Aktenzeichen: 761 Ls-110 Js 826/16-116/16

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0914.761LS110JS826.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 761

Tenor

Der Angeklagte B wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in 1 Fall und wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte G wird wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

10 Monaten

unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.

(§§ 185, 194, 223 Abs. I, 224 Abs. I Nr. 4, 303, 303 c, 25 Abs. II, 52, 53, 56 StGB)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.