761 Ls-110 Js 826/16-116/16•Amtsgericht Dortmund, 2017-09-14, 761 Ls-110 Js 826/16-116/16
Amtsgericht Dortmund, 2017-09-14, 761 Ls-110 Js 826/16-116/16
761 Ls-110 Js 826/16-116/16Gericht erster Instanz14.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 761 Ls-110 Js 826/16-116/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-14
Aktenzeichen: 761 Ls-110 Js 826/16-116/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0914.761LS110JS826.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 761
Tenor
Der Angeklagte B wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in 1 Fall und wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte G wird wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
10 Monaten
unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.
(§§ 185, 194, 223 Abs. I, 224 Abs. I Nr. 4, 303, 303 c, 25 Abs. II, 52, 53, 56 StGB)
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