Amtsgericht Dortmund, 2017-09-22, 436 C 3351/17

436 C 3351/17Gericht erster Instanz22.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 436 C 3351/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-22

Aktenzeichen: 436 C 3351/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0922.436C3351.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 436 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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