Amtsgericht Dortmund, 2017-10-19, 514 C 74/17

514 C 74/17Gericht erster Instanz19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 514 C 74/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 514 C 74/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:1019.514C74.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 514 C

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.

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