425 C 6305/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-12-12, 425 C 6305/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-12-12, 425 C 6305/17
425 C 6305/17Gericht erster Instanz12.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 6305/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-12
Aktenzeichen: 425 C 6305/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:1212.425C6305.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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