810 XIV(B) 87/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-12-15, 810 XIV(B) 87/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-12-15, 810 XIV(B) 87/17
810 XIV(B) 87/17Gericht erster Instanz15.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 810 XIV(B) 87/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-15
Aktenzeichen: 810 XIV(B) 87/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:1215.810XIV.B87.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 810 XIV
Tenor
Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 14.06.2018 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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