425 C 5534/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-12-19, 425 C 5534/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-12-19, 425 C 5534/17
425 C 5534/17Gericht erster Instanz19.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 5534/17 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: 425 C 5534/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:1219.425C5534.17.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 425
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Abrechnungen betreffend der durch die Klägerin gemäß Mietvertrag vom 03.04.1953 in der Fassung der Nachträge vom 22. März 1971 und 05.12.1988 betreffend die Wohnung im Hause P-T2 in 44359 Dortmund für die Kalenderjahre 2013, 2014 und 2015 zu tragenden Betriebskosten zu erteilen, wobei bei diesen Abrechnungen keine Abrechnungseinheiten mit den Liegenschaften E-T2, 33 und 35, F-T2, 27 und 29, I. 44, 46, 77 und 85 und I-T2 und 92, K-Str., 4, 6, 8, 10 und 12, L-Weg, O-T2, P2 und 18 sowie Q-Str., 7, 9, 11, 13, 15, 17, 25, 27 und 29, allesamt in Dortmund gebildet wird.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
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