116 F 5862/16•Amtsgericht Dortmund, 2018-01-03, 116 F 5862/16
Amtsgericht Dortmund, 2018-01-03, 116 F 5862/16
116 F 5862/16Gericht erster Instanz03.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 116 F 5862/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-03
Aktenzeichen: 116 F 5862/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0103.116F5862.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 116 F
Tenor
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Der Antragsgegner zu 1) wird verurteilt, an die Antragstellerin rückständigen Unterhalt aus übergegangenem Recht in Höhe von 3.988,16 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 Prozent ab dem 01.06.2016 zu zahlen.
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Die Antragsgegnerin zu 2) wird verurteilt, an die Antragstellerin rückständigen Unterhalt aus übergegangenem Recht in Höhe von 2.391,84 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 Prozent ab dem 01.06.2016 zu zahlen.
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Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.
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Der Verfahrenswert wird auf 6.380,- Euro festgesetzt.
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