762 Ls-700 Js 2290/13-111/15•Amtsgericht Dortmund, 2018-04-11, 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15
Amtsgericht Dortmund, 2018-04-11, 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15
762 Ls-700 Js 2290/13-111/15Gericht erster Instanz11.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-11
Aktenzeichen: 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0411.762LS700JS2290.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 762 Ls
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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