Amtsgericht Dortmund, 2018-04-11, 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15

762 Ls-700 Js 2290/13-111/15Gericht erster Instanz11.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-11

Aktenzeichen: 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0411.762LS700JS2290.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 762 Ls

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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