761 Ls-100 Js 227/17-37/18•Amtsgericht Dortmund, 2018-05-24, 761 Ls-100 Js 227/17-37/18
Amtsgericht Dortmund, 2018-05-24, 761 Ls-100 Js 227/17-37/18
761 Ls-100 Js 227/17-37/18Gericht erster Instanz24.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 761 Ls-100 Js 227/17-37/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-24
Aktenzeichen: 761 Ls-100 Js 227/17-37/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0524.761LS100JS227.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 761
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 34 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 14.02.2017 (764 Ls 600 Js 650/16 – 110/16) unter Auflösung der dortigen Gesamtfreiheitsstrafe zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
- §§ 263 Abs. I, Abs. III Nr. 1, 267 Abs. I, 52, 53, 55 StGB -
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