429 C 4501/17•Amtsgericht Dortmund, 2018-06-05, 429 C 4501/17
Amtsgericht Dortmund, 2018-06-05, 429 C 4501/17
429 C 4501/17Gericht erster Instanz05.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 429 C 4501/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-05
Aktenzeichen: 429 C 4501/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0605.429C4501.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 429 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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