425 C 376/18•Amtsgericht Dortmund, 2018-06-19, 425 C 376/18
Amtsgericht Dortmund, 2018-06-19, 425 C 376/18
425 C 376/18Gericht erster Instanz19.06.2018
Regest
Der Anspruch auf Freigabe eines verpfändeten Sparbuchs wird erst fällig, wenn dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Das kann auch erst mehr als 6 Monate nach Mietvertragsende sein. Der Vermieter darf sich wegen bestrittener Forderungen aus der Mietsicherheit auch nach Mietvertragsende nicht befriedigen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 376/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-19
Aktenzeichen: 425 C 376/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0619.425C376.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Leitsätze
Der Anspruch auf Freigabe eines verpfändeten Sparbuchs wird erst fällig, wenn dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Das kann auch erst mehr als 6 Monate nach Mietvertragsende sein.
Der Vermieter darf sich wegen bestrittener Forderungen aus der Mietsicherheit auch nach Mietvertragsende nicht befriedigen.
Tenor
Die Klage wird als zur Zeit nicht fällig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 600,00 € festgesetzt.
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