763 Ls-520 Js 322/15-48/18•Amtsgericht Dortmund, 2018-07-20, 763 Ls-520 Js 322/15-48/18
Amtsgericht Dortmund, 2018-07-20, 763 Ls-520 Js 322/15-48/18
763 Ls-520 Js 322/15-48/18Gericht erster Instanz20.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 763 Ls-520 Js 322/15-48/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-20
Aktenzeichen: 763 Ls-520 Js 322/15-48/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:0720.763LS520JS322.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 763 Ls
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Betruges in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
Von einer Einziehung wird abgesehen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, 3 Satz 2 Nr. 1, 53 StGB
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