729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18•Amtsgericht Dortmund, 2018-10-08, 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18
Amtsgericht Dortmund, 2018-10-08, 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18
729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18Gericht erster Instanz08.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-08
Aktenzeichen: 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:1008.729OWI252JS1513.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 729
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer
Geldbuße von 90,00 €
verurteilt.
Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 30,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 37 II, 49 StVG, 24 StVG)
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