Amtsgericht Dortmund, 2018-10-08, 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18

729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18Gericht erster Instanz08.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-08

Aktenzeichen: 729 OWi - 252 Js 1513/18 - 250/18

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:1008.729OWI252JS1513.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 729

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer

Geldbuße von 90,00 €

verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 30,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 37 II, 49 StVG, 24 StVG)

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