Amtsgericht Dortmund, 2019-02-26, 425 C 5395/18

425 C 5395/18Gericht erster Instanz26.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 5395/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-26

Aktenzeichen: 425 C 5395/18

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0226.425C5395.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aus der Entscheidung vollstreckbaren Forderung abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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