425 C 5395/18•Amtsgericht Dortmund, 2019-02-26, 425 C 5395/18
Amtsgericht Dortmund, 2019-02-26, 425 C 5395/18
425 C 5395/18Gericht erster Instanz26.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 5395/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-26
Aktenzeichen: 425 C 5395/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0226.425C5395.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aus der Entscheidung vollstreckbaren Forderung abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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