Amtsgericht Dortmund, 2019-02-26, 425 C 6946/18

425 C 6946/18Gericht erster Instanz26.02.2019

Regest

Straßenverkehr, Verkehrsunfall, Motorrad, Linksabbieger, Schutzstreifen, Angebotsstreifen

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 6946/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-26

Aktenzeichen: 425 C 6946/18

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0226.425C6946.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Normen: § 7 StVG, § 9 Abs. 3 StVO,; § 39 Abs. 7 StVO, § 5 Abs. 7 StVO, § 5 Abs. 8 StVO; § 45 Abs. 9 Ziff. 1 StVO, Zeichen 340

Leitsätze

Straßenverkehr, Verkehrsunfall, Motorrad, Linksabbieger, Schutzstreifen, Angebotsstreifen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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