425 C 6946/18•Amtsgericht Dortmund, 2019-02-26, 425 C 6946/18
Amtsgericht Dortmund, 2019-02-26, 425 C 6946/18
425 C 6946/18Gericht erster Instanz26.02.2019
Regest
Straßenverkehr, Verkehrsunfall, Motorrad, Linksabbieger, Schutzstreifen, Angebotsstreifen
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 6946/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-26
Aktenzeichen: 425 C 6946/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0226.425C6946.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Normen: § 7 StVG, § 9 Abs. 3 StVO,; § 39 Abs. 7 StVO, § 5 Abs. 7 StVO, § 5 Abs. 8 StVO; § 45 Abs. 9 Ziff. 1 StVO, Zeichen 340
Leitsätze
Straßenverkehr, Verkehrsunfall, Motorrad, Linksabbieger, Schutzstreifen, Angebotsstreifen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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