729 OWi-254 Js 281/19 -63/19•Amtsgericht Dortmund, 2019-04-02, 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19
Amtsgericht Dortmund, 2019-04-02, 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19
729 OWi-254 Js 281/19 -63/19Gericht erster Instanz02.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-02
Aktenzeichen: 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0402.729OWI254JS281.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 729
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit Unfallverursachung zu einer Geldbuße von 35,00 EURO verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene mit Ausnahme der Kosten der Blutprobe und des Sachverständigengutachtens, die die Staatskasse trägt.
Angewendete Vorschriften: §§ 1 Abs. II, 49 StVO, 24 StVG.
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