Amtsgericht Dortmund, 2019-04-02, 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19

729 OWi-254 Js 281/19 -63/19Gericht erster Instanz02.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-02

Aktenzeichen: 729 OWi-254 Js 281/19 -63/19

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0402.729OWI254JS281.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 729

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit Unfallverursachung zu einer Geldbuße von 35,00 EURO verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene mit Ausnahme der Kosten der Blutprobe und des Sachverständigengutachtens, die die Staatskasse trägt.

Angewendete Vorschriften: §§ 1 Abs. II, 49 StVO, 24 StVG.

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