Amtsgericht Dortmund, 2019-04-05, 425 C 1962/19

425 C 1962/19Gericht erster Instanz05.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 1962/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-05

Aktenzeichen: 425 C 1962/19

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0405.425C1962.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425

Normen: BGB § 551; BGB § 291

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 106,35 EUR (in Worten: einhundertsechs Euro und fünfunddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.01.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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