425 C 1962/19•Amtsgericht Dortmund, 2019-04-05, 425 C 1962/19
Amtsgericht Dortmund, 2019-04-05, 425 C 1962/19
425 C 1962/19Gericht erster Instanz05.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 1962/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-05
Aktenzeichen: 425 C 1962/19
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0405.425C1962.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425
Normen: BGB § 551; BGB § 291
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 106,35 EUR (in Worten: einhundertsechs Euro und fünfunddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.01.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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