122 F 704/18•Amtsgericht Dortmund, 2019-08-12, 122 F 704/18
Amtsgericht Dortmund, 2019-08-12, 122 F 704/18
122 F 704/18Gericht erster Instanz12.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 122 F 704/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-12
Aktenzeichen: 122 F 704/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0812.122F704.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 122
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für den Zeitraum Mai 2014 bis Dezember 2016 einen Unterhaltsrückstand in Höhe von 17.808,-EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2018 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Antragsteller 20% und der Antragsgegner 80%.
Der Verfahrenswert wird auf 21.538,- EUR festgesetzt.
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