Amtsgericht Dortmund, 2019-08-15, 514 C 43/19

514 C 43/19Gericht erster Instanz15.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 514 C 43/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-15

Aktenzeichen: 514 C 43/19

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0815.514C43.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 514

Tenor

  1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG H-weg in E vom 14. März 2019 zu TOP 6 (Bestätigung der Verwalterwahl) und TOP 7 (Bestätigung des Verwaltervertrages) werden für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Der Streitwert wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.

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