514 C 43/19•Amtsgericht Dortmund, 2019-08-15, 514 C 43/19
Amtsgericht Dortmund, 2019-08-15, 514 C 43/19
514 C 43/19Gericht erster Instanz15.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 514 C 43/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-15
Aktenzeichen: 514 C 43/19
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0815.514C43.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 514
Tenor
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Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG H-weg in E vom 14. März 2019 zu TOP 6 (Bestätigung der Verwalterwahl) und TOP 7 (Bestätigung des Verwaltervertrages) werden für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Streitwert wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.
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