729 Ds-253 Js 1513/19-256/19•Amtsgericht Dortmund, 2019-11-19, 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19
Amtsgericht Dortmund, 2019-11-19, 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19
729 Ds-253 Js 1513/19-256/19Gericht erster Instanz19.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-19
Aktenzeichen: 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:1119.729DS253JS1513.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 729
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von
120 Tagessätzen zu je 10,00 €
verurteilt.
Ihm wird für die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 21 Abs. I Nr. 1 StVG, 25 StVG, 69 a StGB.
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