Amtsgericht Dortmund, 2019-11-19, 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19

729 Ds-253 Js 1513/19-256/19Gericht erster Instanz19.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-19

Aktenzeichen: 729 Ds-253 Js 1513/19-256/19

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:1119.729DS253JS1513.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 729

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von

120 Tagessätzen zu je 10,00 €

verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 21 Abs. I Nr. 1 StVG, 25 StVG, 69 a StGB.

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