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423 C 1103/20•Amtsgericht Dortmund, 2020-07-14, 423 C 1103/20
423 C 1103/20Gericht erster Instanz14.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-14
Aktenzeichen: 423 C 1103/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:0714.423C1103.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 423
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Klägerin und Beklagte können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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