Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
236 M 302/17•Amtsgericht Dortmund, 2021-09-24, 236 M 302/17
236 M 302/17Gericht erster Instanz24.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 236 M 302/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0924.236M302.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 236
wird der Erinnerung des Schuldners vom 09.09.2021 abgeholfen und die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 10.05.2017 einstweilen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung eingestellt, §§ 766 ZPO, 89, 294 InsO.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner, § 788 ZPO.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.